In der Sitzung des Stadtrates am 12.10.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 24/2021
Abwägungsverfahren - Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt
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Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ werden entsprechend Anlage – Abwägungsprotokoll – mit Beschluss abgewogen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss Nr. 25/2021
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Der Bebauungsplan V33 „Wohnbebauung Weinberge Schweinitz“ in der vorliegenden Fassung Juli 2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
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Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen:
- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer, während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung, eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- und Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen oder -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Beschluss Nr. 26/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen und Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Schweinitz Stadtkern“ gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2025.
Beschluss Nr. 27/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt Fördermittel für den ländlichen Weg von Gadegast nach Naundorf (Weg-Nr. 048-001) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag zu stellen.
Der finanzielle Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten ist in den Haushalt 2022 einzustellen.
Beschluss Nr. 28/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2020 die Anwendung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport über die Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse vom 15.10.2020 sowie den Umsetzungsplan für die zeitgerechte Erstellung der verkürzten Jahresabschlüsse und des ersten vollständig und korrekt aufzustellenden Jahresabschluss für das Jahr 2021.
Beschluss Nr. 29/2021
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stimmt der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung der stationären raumlufttechnischen Anlage im Ratssaal des Schlosses in Jessen (Elster) zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den Fördermittelantrag zu stellen.
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 30/2021
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Jessen
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Kauf (Rückkauf) von unbebauten Grundstücken in der Gemarkung Jessen.
Michael Jahn
Bürgermeister