In der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 14/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Jens Freydank in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Morxdorf/Mellnitz.
Beschluss Nr. 15/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Mike Kuhrmann in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Kremitz.
Beschluss Nr. 16/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Sebastian Freitag in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Kleindröben/Mauken.
Beschluss Nr. 17/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Oliver Asmus in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Steinsdorf.
Beschluss Nr. 18/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Tino Neumann in das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Steinsdorf.
Beschluss Nr. 19/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Frau
Carmen Obenhaus in das Ehrenbeamtenverhältnis der stellvertretenden Ortsteilwehrleiterin der Freiwilligen Feuerwehr Neuerstadt.
Beschluss Nr. 20/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. 21/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung).
Beschluss Nr. 22/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Anlage)
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Der Bürgermeister informiert alle Projektentwickler/Antragsteller, die bisher bei der Stadt Jessen (Elster) Anträge/Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestellt haben über diese Kriterien.
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Die bisher bei der Stadt Jessen (Elster) eingegangenen Anfragen, Anträge und Konzepte zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen können vom Projektentwickler/-betreiber unter Einhaltung dieser Kriterien erneut eingereicht werden.
Beschluss Nr. 23/2022
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, bei der regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgenden Antrag nach § 9 Abs. 4 LEntwG LSA zu stellen:
Die Stadt Jessen (Elster) beantragt hiermit als Träger der kommunalen Planungshoheit im Gemeindegebiet, die in der Anlage dargestellte Fläche vollständig im Regionalen Entwicklungsplan als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen, für die ein Repowering vorgesehen ist, auszuweisen.
In dem Gebiet dürfen neue Anlagen nur errichtet werden, wenn sie mindestens zwei Altanlagen ersetzen, die sich in demselben Landkreis oder in derselben kreisfreien Stadt, einem der angrenzenden Landkreise oder einer angrenzenden kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlage befinden, oder wenn sie mindestens eine Altanlage außerhalb eines Vorrang- oder Eignungsgebietes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt ersetzen, sowie die Altanlagen einschließlich ihrer Fundamente vollständig, frühestens fünf Jahre vor und spätestens bis zu der Inbetriebnahme der neuen Anlagen abgebaut werden und der Bauherr sich dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde ausdrücklich verpflichtet.
Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 25/02 vom 4.6.2002 „Beschluss gegen die Errichtung von Windkraftanlagen“ aufgehoben.
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 24/2022
Grundstücksangelegenheit – Gemarkung Gentha und Gemarkung Ruhlsdorf