Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Jessen (Elster) für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Wittenberg und den Strafkammern des Landgerichts Dessau-Roßlau

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dessau-Roßlau und das Amtsgericht Wittenberg gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 15.05.2023 bis zum 26.05.2023 zu jedermanns Einsicht zu den üblichen Dienstzeiten am Empfang der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche (bei der auslegenden Behörde) nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden.

M. Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

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