Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr.: 08/2023 am 28.02.2023 vom Stadtrat Jessen (Elster) erlassen.

Mit Bescheid des Landkreises Wittenberg vom 21.03.2023 (eingegangen am 21.03.2023) unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert, erging folgende Entscheidung:

  1. Die Genehmigung des im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.116.200 € wird in Höhe von 2.116.200 € erteilt.
    Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme erfolgt unter der Bedingung, dass die Stadt Jessen (Elster) bei kreditfinanzierten Maßnahmen stets die sachlich und zeitliche Unabweisbarkeit überprüft und diese nach Prüfung gegeben ist. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
  2. Die Genehmigung des im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.716.100€ wird für einen Betrag in Höhe von 2.424.800 € erteilt.

Die Haushaltsverfügung ergeht nach § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:

a) Die Stadt Jessen (Elster) stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement/Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und lnformationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.

b) Bis zum 21. April 2023 hat die Stadt Jessen (Elster) einen konkreten Zeitplan zur Erstellung der rückständigen Jahresabschlüsse vorzulegen.

c) Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 liegen gemäß §§ 102 Abs. 2 und 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der Zeit vom

  1. März 2023 bis 06. April 2023

zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstr. 11, 06917 Jessen (Elster), Zimmer 2.13, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Jessen, den 28. März 2023

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen