Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im Ortsteil Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im Ortsteil Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster)

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im Ortsteil Mark Zwuschen der Stadt Jessen (Elster)

Die Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ beschlossen.
Weiterhin wurde die Stadtverwaltung damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Plangebiet
Das Plangebiet liegt nordwestlich des Ortskernes von Mark Zwuschen. Die Fläche wird im Westen eingegrenzt durch eine Heckenstruktur. Nördlich und nordöstlich binden Ruderalflächen an. Die Wohnbebauung umgibt die Fläche in Richtung Osten und Süden. Die Fläche des Plangebietes hat in etwa eine Größe von 4 ha.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 240 und 231 der Flur 3 in der Gemarkung Morxdorf.

Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt:

Planungsziel
Ein privater Investor aus dem Ortsteil Mark Zwuschen hat bei der Stadt Jessen (Elster) den Antrag gestellt, in der Gemarkung Mark Zwuschen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes für die Erzeugung von Strom aus Sonnenergie gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufzustellen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, im nordwestlichen Bereich des Ortsteils einen Solarpark zu errichten.
Bei der Fläche des Sonstigen Sondergebietes handelt es sich derzeit um eine brach liegende Landwirtschaftsfläche, die sich zu einer Halbtrockenrasenfläche entwickelt hat. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Morxdorf ist der Geltungsbereich als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind

in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 

im Internet unter https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html bereitgestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de
• Vorentwurf des Bebauungsplans V36 „Photovoltaikanlage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ in der Fassung vom Juli 2023 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen öffentlich im Bauamt der Stadt Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO und dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Jessen, den 13.09.2023

Michael Jahn
Bürgermeister Siegel

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen