Gemäß § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 25.11.2025 folgende Satzung:
§1
Aufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schweinitz Stadtkern” vom 14.09.1999 (Beschluss Nr. 46/1999), die mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 04.11.1999 rechtswirksam wurde, wird zum 31.12.2025 aufgehoben.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit Ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Stadt Jessen (Elster), den 13.02.2026
Michael Jahn