Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) beschlossen.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster) bedurfte gem. § 6(1) BauGB der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Landkreis Wittenberg hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 13.09.2024 (AZ: 63-02725-2024-41) die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) genehmigt. Die Erteilung der
Genehmigung wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Lage des Geltungsbereichs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) in Bezug zur Ortslage Jessen (Elster) ist auf nachstehendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Jedermann kann die wirksame 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) einschließlich Begründung und Zusammenfassender Erklärung gem. § 6a (1) BauGB gem. § 6 (5) BauGB im Bauamt der Stadt Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich werden die vollständigen Planunterlagen gem. § 6a (2) BauGB auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster):
jessen.de/bauen-wohnen/bebauungsplan.html und auf der Internetseite des Landesportales Sachsen-Anhalt unter der Adresse: lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Jessen (Elster) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.