Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf

Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat am 21.04.2026 mit Beschluss-Nr. 09/2026 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Morxdorf festgestellt. Die Begründung zur
2. Änderung des Flächennutzungsplans Morxdorf wurde durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Mit Verfügung vom 30.07.2026 (AZ.: 63-02389-2026-41) hat der Landkreis Wittenberg die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Morxdorf mit einem Hinweis genehmigt.
Der Hinweis betrifft die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB, welche eigenständiger Bestandteil des Planverfahrens ist und der Verfahrensdokumentation beigefügt ist.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf wirksam.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung liegt nördlich vom Stadtkern Jessen (Elster), zwischen den Ortslagen Mark Friedersdorf und Mark Zwuschen. Die Lage in der Örtlichkeit ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Jedermann kann die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB auf der lnternetseite der Stadt Jessen (Elster) einsehen:

(https://www.iessen.de/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan.html)

Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich
unter:
(https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-geodaten-karten.html)

Ergänzend kann jedermann die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Bauamt der Stadt Jessen (Elster), Schloßstraße 11 in 06917 Jessen (Elster) während der Dienstzeiten

Montag/Mittwoch/Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

oder nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Jessen (Elster) geltend gemacht
    werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen