Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 27.06.2023

Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 27.06.2023

In der Sitzung des Stadtrates am 27.06.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 17/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Beschluss Nr. 18/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fusion der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Reicho zur Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf/Reicho.

Beschluss Nr. 19/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf wird eingeleitet.

  2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich in der Gemarkung Holzdorf wird beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Holzdorf soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Solarpark Jessen 4“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgen.

  3. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

  4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bestehend aus den Planteilen A, B und C, umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 41 ha Grundstücke.

  5. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).

Beschluss Nr. 20/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster).
§ 16 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
Eingefügt wird der Absatz 1a:
(1a)
Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster). Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Mitteilungsblatt den bekanntzumachenden Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse nach Absatz 1 Satz 1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.

Beschluss Nr. 21/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Durchführung einer Veranstaltung zur Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit mit einem Kostenumfang von ca. 7.000 €.

Um eine große Zielgruppe öffentlichkeitswirksam zu ehren, wird ein Empfang von Vertretern der Vereine durchgeführt. Der Zeitpunkt der Veranstaltung soll mit dem internationalem Tag des Ehrenamtes in Verbindung stehen.

Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern des Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses besteht in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine geeignete Deckungsquelle für die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu ermitteln.

Beschluss Nr. 22/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Festschreibung des Aufgabenbereichs Würdigung/Ehrung bürgerschaftliches Engagement als fester Bestandteil des Arbeitsprogramms im Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses.

Aus den Mitgliedern des Ausschusses wird eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Organisation einer Veranstaltung übernimmt.

Der Zeitpunkt der Veranstaltung soll mit dem internationalem Tag des Ehrenamtes in Verbindung stehen.

Die Kosten der Veranstaltung sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung einzustellen.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: