Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 25.11.2025
In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt mit Wirkung vom 25.11.2025 die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Neuerstadt, dem unselbstständigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Linda.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung einer Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der Beschluss 34/2022 vom 22.11.2022 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden wird aufgehoben.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden in der Fassung September 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
-wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
-auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zuge der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), wird auf der Grundlage der Anlage 1 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
Die Abwägungstabelle in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses Abwägungsbeschlusses.
Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2025.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde als Planfassung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.
Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße” im OT Linda der Stadt Jessen (Elster), in der Fassung vom August 2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den genehmigten Bebauungsplan auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:
wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird, auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V45 „Sondergebiet Windenergie Gentha-Seyda-Mügeln” für das Gebiet in den Gemarkungen Gentha, Seyda und Mügeln - entsprechend der Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und Teilflurstücke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung (Stand September 2025). Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt auf der Grundlage von § 162 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufhebung der Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Schweinitz Stadtkern“ vom 14.09.1999 (Beschluss Nr. 46/1999).
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, der Stellungnahme des Bürgermeisters vom 15. Oktober 2025 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg über die örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 der Stadt Jessen (Elster) seine Zustimmung zu erteilen.
1.Der geprüfte Jahresabschluss 2019 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a. ) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 297.209,89 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2019 wird in Höhe des Überschusses von 297.209,89 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b.) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 921.560,51 EUR, mit einem Defizit aus Investitionstätigkeit in Höhe von 814.241,74 EUR und einem Überschusssaldo aus Finanzierungstätigkeit von 1.857.552,75 EUR ab.
c.) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2019 beträgt 105.479.510,61 EUR.
2. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Jahresabschluss 2019) die Entlastung.
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Der geprüfte Jahresabschluss 2020 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a.) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 1.723.640,66 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2020 wird in Höhe des Überschusses von 1.723.640,66 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b.)Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.033.673,47 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 632.121,45 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 2.946.827,36 EUR ab.
c.) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2020 beträgt 104.127.820,54 EUR. -
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 (Jahresabschluss 2020) die Entlastung.
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Der geprüfte Jahresabschluss 2021 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a.) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 1.068.623,19 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2021 wird in Höhe des Überschusses von 1.068.623,19 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b.) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.766.022,40 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 967.227,00 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 441.675,51 EUR ab.
c.) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2021 beträgt 105.481.860,01 EUR. -
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Jahresabschluss 2021) die Entlastung.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a.) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 309.334,81 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab. Das Jahresergebnis 2022 wird in Höhe des Überschusses von 309.334,81 EUR auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b.) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 217.043,87 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 401.079,99 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 435.173,42 EUR ab.
c.) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2022 beträgt 106.131.414,18 EUR.
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Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 (Jahresabschluss 2022) die Entlastung
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Der geprüfte Jahresabschluss 2023 der Stadt Jessen (Elster) wird mit folgenden Eckdaten gemäß § 120 KVG LSA entgegengenommen und bestätigt:
a.) Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 4.649.422,60 EUR (ordentliches Ergebnis) und einem Ergebnis von 0,00 EUR (außerordentliches Ergebnis) ab.
b.) Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.368.961,25 EUR, mit einem Überschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 19.283,14 EUR und einem Defizitsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 397.515,64 ab.
c.) Die Vermögensrechnungssumme (Bilanzsumme) zum 31.12.2023 beträgt 109.546.289,40 EUR.
- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 (Jahresabschluss 2023) die Entlastung.
Michael Jahn
Bürgermeister