In der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Öffentlicher Teil der Sitzung:
Beschluss Nr. 23/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Kameraden Christian Getzschmann, befristet für die Dauer von zwei Jahren, mit der Wahrnahme der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf/Reicho, mit Wirkung vom 26.09.2023 an zu betrauen.
Beschluss Nr. 24/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr. 25/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Statusänderung der Freiwilligen Feuerwehr Neuerstadt in einen unselbstständigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Linda.
Beschluss Nr. 26/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf der Stadt Jessen (Elster).
Beschluss Nr. 27/2023
Antrag auf Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020, im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE214-2020), Teil G – Feuerwehrinfrastruktur zum Schutz der Bevölkerung FP 6316 - Feuerwehrhäuser
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Teilnahme am o. g. Fördermittelprogramm und beauftragt den Hauptverwaltungsbeamten, den Förderantrag für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Klöden zu stellen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 und ff. einzuplanen.
Beschluss Nr. 28/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Linda nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Beschluss Nr. 29/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr. 30/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
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Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V42 „Solarpark Mellnitz - Holländer“ in der Gemarkung Mellnitz der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.
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Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag/ Durchführungsvertrag geschlossen.
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Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Mellnitz, Flur 2, Flurstück 34 (teilweise) umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15,24 ha.
Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses
(Anlage 1 - Übersichtsplan). -
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
Beschluss Nr. 31/2023 – zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster)
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Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 28.07.2023 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
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Der Entwurf der 7. Änderung des FNP der Stadt Jessen (Elster) mit der Begründung in der Fassung vom 28.07.2023 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein.
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlagezeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Offenlage zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Beschluss Nr. 32/2023 – zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster)
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Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 28.07.2023 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
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Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Fassung vom 28.07.2023 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein.
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlagezeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Offenlage zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Beschluss Nr. 33/2023
- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 “REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße” gemäß § 9 Abs. 2a BauGB und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung vom 31.05.2023.
- Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Michael Jahn
Bürgermeister