Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 05.12.2023

Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 05.12.2023

In der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.

Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 34/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V44 „Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche“ in der Gemarkung Lindwerder und Dixförda der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 23,5 ha. folgende Grundstücke:
    Gemarkung Lindwerder Flur 5 Flst. 13, 57, 26/2 teilw., 26/3 teilw.
    Gemarkung Lindwerder Flur 3 Flst. 29/4 teilw., 29/2 teilw., 29/1 teilw.
    Gemarkung Dixförda Flur 3 Flst. 1, 3, 4
    Gemarkung Dixförda Flur 1 Flrst 1 teilw., 29 teilw., 28 teilw., 30 teilw., 4 teilw., 5 teilw., 6 teilw.

Beschluss Nr. 35/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung).

Beschluss Nr. 36/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufhebung des Beschlusses 48/03 vom 24.06.2003 über eine modifizierte Ausfallbürgschaft über 1.200.000,00 EUR für die Feierabendheim Jessen GmbH.

Beschluss Nr. 37/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus mit dem Landkreis Wittenberg. Im Zuge dessen wird der Bürgermeister legitimiert, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss Nr. 38/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Wahl der Schiedsmänner und Schiedsfrauen für die Amtszeit 2024 - 2028.

Beschluss Nr. 39/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Herrn Sven Fischer zum Wahlleiter und
Herrn Martin Weiner zum stellvertretenden Wahlleiter
der Stadt Jessen (Elster) zu berufen.

Beschluss Nr. 40/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dass das gesamte Wahlgebiet der Stadt Jessen (Elster) gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die Wahl des Stadtrates am 09. Juni 2024 einen Wahlbereich bildet.
Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind 28 Stadträte zu wählen.

Beschluss Nr. 41/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für den Hort “Spatzennest“ in Seyda.

Beschluss Nr. 42/2023
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Annahme und Verwendung einer Spende für die Kita „Battiner Burgspatzen“.

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: