Gemäß § 73 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 344), wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
Der Landkreis Wittenberg führt ein Verordnungsverfahren für folgendes Vorhaben durch:
Vorhaben: Änderung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Jessen
Gemarkungen: Annaburg und Jessen
Weitere Informationen siehe Anlage
Den in der Anlage enthaltene Link zur Seite des Landkreises wird datumsbezogen erst am 18. März frei geschalten.