Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4.
Stufe) der Stadt Jessen (Elster)
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BlmSchG und den
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Jessen (Elster) zur
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte vom 22.06.2023 bis 20.07.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der
Umgebungslärnnkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Jessen (Elster)
befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 03.08.2023 wurde der Öffentlichkeit die
Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise
und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine
Mitteilungen zum aufzustellenden Lärnnaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der
strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 19.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024
öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)
Bauamt — Zimmer 0.30
Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr
Mi. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung.
Telefon: 03537 276-709
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetsite der Stadt Jessen (Elster) unter
bekanntmachungen.jessen.de/oeffentliche-bekanntmachungen sowie auf der Internetsite des
Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.
Sie haben bis zum 02.04.2024 die Möglichkeit schriftlich — entweder postalisch an Stadt Jessen (Elster),
Schloßstraße 11 oder per E-Mail an info@jessen.de — sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern
sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet.
Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadt Jessen (Elster) abschließend einen Beschluss
fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Jessen, den 30.01.2024
Michael Jahn
Bürgermeister