Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster)

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster)

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss
für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2” gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

In die Rehainer Straße soll ein bestehender Lebensmittelvollsortimentverbrauchermarkt (REWE
im Bereich Rosa -Luxemburg -Straße 1a) verlagert werden. Hieraus ergibt sich die städtebauliche
Zielstellung und das Erfordernis, den Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes
gem. § 11 Abs. 3 BauNVO zu ändern. Der Standort ist von versorgungsstruktureller
Bedeutung. Durch einen Drogeriemarkt im direkten Umfeld soll die Nahversorgungsfunktion an
diesem integrierten Standort, in Ergänzung zur Innenstadt qualitativ verbessert werden.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2” gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
In den Änderungsbereich hinzugenommen werden Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 39
“Gewerbepark Jessen 2, östlich an den vorgenannten Planungsbereich für ein Sonstiges Sondergebiet
anschließend. Die Erweiterung des Änderungsbereiches in westliche Richtung verfolgt
das Ziel, eine zusätzliche verkehrliche Erschließung mit Blick auf die zukünftige Grundstücksentwicklung
im Gewerbegebiet in die Planung zu integrieren und damit die Attraktivität im
Zuge der Vermarktung der Gewerbegebietsflächen zu erhöhen.
Darüber hinaus besteht der Bedarf, westlich des Sonstigen Sondergebietes unmittelbar angrenzend
einen Stellplatzbereich für die Mitarbeiter der BMI entstehen lassen zu können, der ebenfalls
über die vorgenannte, neu zu integrierende Verkehrsanbindung erschlossen wird.
Gem. § 2a BauGB ist ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erstellen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark
JessenT der Stadt Jessen (Elster) wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der
Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023 der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2’ der Stadt Jessen (Elster) mit Begründung im Bauamt
der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstr. 11, 06917 Jessen (Elster) im Zi. 0.39 während der
Dienstzeiten

montags von 09:00 - 12:00 Uhr
dienstags von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
mittwochs von 09:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags von 09:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den
ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Jessen (Elster) unter o. g. Anschrift abgegeben werden.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail übermittelt werden, an:
info@jessen.de

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der öffentlichen
Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Jessen
(Elster) eingestellt und können unter der Adresse:
www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme
der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E -Mail-
Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht
Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Planzeichnung I. d. F. des Vorentwurfs vom 17.07.2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 17.07.2023
Vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des
Vorentwurfs vom 17.07.2023.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 “Gewerbepark Jessen 2” der Stadt Jessen (Elster) gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jessen (Elster) deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
nicht von Bedeutung ist.

Jessen (Elster), den 04.10.2023

Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen