Bekanntgabe Ergebnis der UVP Vorprüfung

Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der UVP Vorprüfung zur Biogasanlage der Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co.KG

Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Vorprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co.KG in 39517 Sandbeiendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage als Nebenanlage zu einer Anlage zum Halten von Schweinen von Mastschweinen mit 20.160 Tierplätzen und einer Anlage zur Aufzucht von Ferkeln mit 7962 Tierplätzen in 06917 Gerbisbach, Landkreis Wittenberg

Die Schweinemast Gerbisbach GmbH & Co.KG beantragte mit Datum vom 01.02.2019 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der

Biogasanlage bestehend aus einer

als Nebenanlage zu einer Anlage zum Halten von Mastschweinen mit 20.160 Tierplätzen und einer Anlage zur Aufzucht von Ferkeln mit 7962 Tierplätzen

hier:

auf dem Grundstück in 06917 Gerbisbach,

Gemarkung: Gerbisbach,
Flur: 2,
Flurstücke: 60, 144

Gemäß § 5 UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Ergebnis der Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG festgestellt wurde, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das genannte Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen waren.
Aufgrund der Merkmale und des Standortes des Vorhabens sowie der getroffenen Vorkehrungen ergeben sich folgende wesentliche Gründe für die Feststellung:

Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, so ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 9 UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen