Bebauungsplan V47 Wohnbebauung „Am Brombeerweg“ der Stadt Jessen (Elster) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan V47 Wohnbebauung „Am Brombeerweg“ der Stadt Jessen (Elster) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau - und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 31.08.2026 den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans V47 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt., Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Jessen, Flur 3, Flurstück 272, gemäß beigefügtem Übersichtsplan.

Übersichtsplan:

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung August 2026, in der Zeit
vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026

elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.37 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Montag/ Mittwoch/ Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen- Anhalt unter
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-geodaten-karten.html eingesehen werden.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

Gutachten:
•Schallimmissionsprognose zur Umnutzung Energieversorgungseinrichtung zu GALA-Bau Betriebssitz (Akustik und Schallschutz Rosenheinrich – ASR, 06.11.2024)

Hinweise:

Während dieser Frist zur Einsichtnahme sollen von Jedermann vorrangig Stellungnahmen per E-Mail (E-Mail: nfo@jessen.de) abgegebenen werden. Zusätzlich können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendun-gen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogenen und - beziehbaren Daten erhoben.
Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Jessen (Elster), den 09.09.2026
Michael Jahn
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen