Auslegung B-Plan Nr. 56 OT Klöden (2. Entwurf)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Aufstellung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden der Stadt Jessen (Elster) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 03.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Klöden, Flur 2, Flurstück 568 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Diese Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 10.03.2025 bis 11.04.2025 öffentlich aus. Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Entwurfsplan geändert.
Das geänderte Plandokument sowie die entsprechend fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung Mai 2025, dar.
Die Unterlagen zum 2. Entwurf, sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen, werden

in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025

elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Dienstzeiten:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/deiviewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

Gutachten:

Umweltbericht mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:

Stellungnahmen der Behörden mit Aussagen:

Hinweise:

Während dieser Frist zur Einsichtnahme sollen von Jedermann vorrangig Stellungnahmen der E-Mail (E-Mail: info@jessen.de) abgegebenen werden. Zusätzlich können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberück¬sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver-spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammen-hang mit dieser Planung personenbezogenen und - beziehbaren Daten erhoben. Am Ausle-gungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Übersichtskarte (unmaßstäblich):

Jessen (Elster), den 11.06.2025

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 11.06.2025, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen