Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit die in der Stadt Jessen (Elster) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 23.02.2024 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer
der zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen.
Die Beisitzer sind gem. § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ehrenamtlich tätig. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann in den Wahlausschuss oder in einen Wahlvorstand berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt (§ 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA).
Des Weiteren verweise ich auf die Ablehnungsgründe eines Wahlehrenamtes gemäß § 13 Abs. 2 und 3 KWG LSA.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt ist nur aus den in § 31 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) genannten wichtigen Gründen möglich.
Die Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an
Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiter
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)
oder elektronisch per E-Mail an
Fischer
Wahlleiter