Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen

Entsprechend § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15. Mai 2021 Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.

Gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind Beisitzer des Wahlausschusses ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 13 Abs. 2 KWG LSA).

Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an

Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiterin
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)

oder elektronisch per E-Mail an wahlen@jessen.de

Jessen (Elster), 13. April 2021

König
Wahlleiterin

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 13.04.2021, im Original unterschrieben.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen