Entsprechend § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15. Mai 2021 Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.
Gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind Beisitzer des Wahlausschusses ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 13 Abs. 2 KWG LSA).
Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an
Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiterin
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)
oder elektronisch per E-Mail an wahlen@jessen.de
Jessen (Elster), 13. April 2021
König
Wahlleiterin