Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen

Für die Durchführung der Wahlen im 06. Juni 2021 (Landtagswahl und Landratswahl) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15. Mai 2021 Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.

Die Beisitzer der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt gelten entsprechend. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann in den Wahlvorstand berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt (§ 10 Abs. 1a KWG LSA).

Des Weiteren verweise ich auf die Ablehnungsgründe eines Wahlehrenamtes gemäß § 49 LWG LSA sowie § 13 Abs. 2 und 3 KWG LSA.

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an

Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiterin
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)

oder elektronisch per E-Mail an wahlen@jessen.de

Jessen (Elster), 13. April 2021

König
Wahlleiterin

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 13.04.2021, im Original unterschrieben.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen