Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen

Für die Durchführung der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 fordere ich hiermit gemäß § 4 Abs. 1 KWO LSA alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 29. Dezember 2023 Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die Besetzung des Wahlausschusses vorzuschlagen.

Die Beisitzer des Wahlausschusses sind laut § 13 Abs. 1 KWG LSA ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt gelten entsprechend. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann in den Wahlausschuss berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt – gemäß §§ 9 Abs 1a und 10 Abs. 1a KWG LSA.

Des Weiteren verweise ich auf die Ablehnungsgründe eines Wahlehrenamtes gemäß § 49 LWG LSA sowie § 13 Abs. 2 und 3 KWG LSA.

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

Vorschläge für die Besetzung von Wahlehrenämtern sind schriftlich einzureichen an:

Stadt Jessen (Elster)
Wahlleiter
Schloßstraße 11
06917 Jessen (Elster)

oder elektronisch per E-Mail an wahlen@jessen.de

Jessen (Elster), 06. Dezember 2023

Fischer
Wahlleiter

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 07.12.2023, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: