7. Änderung FNP Jessen

Bekanntmachung der Stadt Jessen (Elster) über den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitige Beteiligung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Jessen (Elster)

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Aufstellung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Jessen (Elster) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ beschlossen (Beschluss-Nr. 35/2022).

Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 und liegt südlich der B 187 im Gewerbepark Jessen und umfasst Flächen, die bereits vollständig bauleitplanerisch als Gewerbegebiet mit dazugehörigen Erschließungsanlagen gesichert sind. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung umfasst die Flurstücke 840 (tlw.), 849, 850, 851, 852, 865, 957, 958 und 959 der Gemarkung Jessen, Flur 1 auf einer Fläche von ca. 7,9 ha. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Mit der Änderung des FNP soll dieser Bereich künftig als Sonderbaufläche SO Photovoltaik dargestellt werden.

Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Lage des Geltungsbereiches der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster).

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 den Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung vom 15.09.2022 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 35/2022.).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

während der nachfolgenden Dienstzeiten im Bauamt, Zimmer 0.39 der Stadtverwaltung Jessen (Elster), Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), aus.

Montag/ Mittwoch/ Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit seiner Begründung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar: jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/Informationen/gdi_kommunen/main.htm.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@jessen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Jessen (Elster) auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammen-hang mit dieser Planung personenbezogene und - beziehbare Daten erhoben. Am Ausle¬gungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung be-reitgehalten.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Jessen (Elster), den 29.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Siegel

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen