Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 den Aufstellungsbeschluss und der Bau-und Vergabeausschuss am 29.08.2022 die Frühzeitige Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung eines Teilbereiches des zurzeit als gewerbliche Baufläche dargestellten Gebietes zur Sonderbaufläche „Einzelhandel“ (SO) und somit die planungsrechtliche Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsgeschäften entsprechend der Festsetzungen eines hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes vorzubereiten.
Das Plangebiet liegt im „Gewerbepark Jessen 2“ der Gemarkung Jessen, an der B 187.
Nachfolgende Abbildung zeigt die Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster).
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet durch Auslage des Vorentwurfs der Planung
in der Zeit vom 29.09.2022 bis einschließlich 02.11.2022
im Bauamt der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten statt:
Montag/ Mittwoch/ Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und von 13.00 Uhr -17.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und von 13.00 Uhr -18.00 Uhr
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Nachfolgend aufgeführte Planunterlagen werden zeitgleich elektronisch auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand: 15.07.2022
- Begründung zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand: 15.07.2022
- Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des REWE- und des Rossmann-Marktes in die Rehainer Straße in 06917 Jessen (Elster), Stand 11.05.2022
Während der o. g. Frist zur Einsichtnahme können von Jedermann Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abgegeben , zur Niederschrift vorgetragen oder per E-Mail abgegeben werden. E-Mail: info@jessen.de Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.
Hinweis zum Datenschutz:
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.
Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.
Jessen (Elster), den 07.09.2022
Michael Jahn
Bürgermeister
Siegel
Nachtrag
am 29.09.2022 Veröffentlichung der Anlagen
2 - Planzeichnung
3 - Begründung
4 - Auswirkungsanalyse