3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster)

Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 6. 2014 (GVBI.
LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2020 (GVBI. LSA S. ), wird die Hauptsatzung der Stadt Jessen
(Elster) — veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 631 vom 12. September 2019, zuletzt geändert
durch 2. Änderungssatzung vom 01.12.2020, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 659 vom
11.02.2021 durch folgende 3. Änderungssatzung geändert:

§ 1

Der § 16 – Öffentliche Bekanntmachungen – erhält folgende neue Fassung – eingefügt wird:

Eingefügt wird der Absatz 1a:

§16 (1a)
Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster).
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Mitteilungsblatt den bekanntzumachenden
Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse nach Absatz 1 Satz
1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.

§ 2

Die 3. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jessen (Elster), 27.06.2023

Michael Jahn
Bürgermeister

Genehmigungsvermerk:
Die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) wurde mit Schreiben vom 24.08.2023 unter dem Az.: 15.1.1.1
HS_03 JE 2023 durch den Landkreis Wittenberg genehmigt.

Genehmigung der 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster)
Beschluss des Stadtrates vom 27. Juni 2023

Auf Ihren Antrag ergeht folgender Bescheid:

  1. Die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) wird genehmigt
  2. Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben.

Begründung:
I.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 die 3 Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Jessen beschlossen
Die Änderung bezieht sich auf die Bekanntmachungsregelung in § 16 der Hauptsatzung_ Eingefügt
wurde § 16 Abs. 1 (a), welcher für die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch die Bekanntmachung im Mittei
lungsblatt der Stadt Jessen regelt.
Mit Schreiben vom 5. Juli 2023 (Unterlagen vollständig eingegangen am 19. Juli 2023 per E-Mail) hat die Stadt die 3. Änderung
der Hauptsatzung dem Landkreis Wittenberg zur kommunalaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt.
II.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des KVG LSA1 bedürfen der Erlass und die Änderung der Hauptsatzung der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde. Der Landkreis Wittenberg ist gem. §§ 144 Abs. 1, 150 KVG LSA die für die Erteilung der
Genehmigung zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
Nach Prüfung der mit dem Antrag auf Genehmigung vorgelegten Unterlagen ist festzustellen, dass die 3. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Jessen formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Die eingefügte Änderung der Regelung
für öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch entspricht den derzeit geltenden Regelungen und ist materiell-
rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG LSA2 in der derzeit geltenden Fassung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg, erhoben werden.

Christian Tylsch
i. V. Dr. Jörg Hartmann

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im: