2. Änderungsanordnung Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg

Öffentliche Bekanntmachung - 2. Änderungsanordnung - Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg

Bodenordnungsverfahren: Gerbisbach-Annaburg
Landkreis: Wittenberg
Verfahrens-Nr.: WB4115

Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wurde mit Beschluss vom 11.11.2015 das Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg angeordnet und mit der 1. Änderungsanordnung vom 01.07.2020 geändert.

Anordnung

Das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Gerbisbach-Annaburg wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. l S. 2586) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) durch Hinzuziehung bzw. Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert.

Zum Verfahrensgebiet werden die folgenden Flurstücke hinzugezogen:

Gemarkung Flur Flurstücke
Gemarkung Annaburg Flur 1 Flurstücke 42/5, 43, 44/2, 45/2, 46/2, 47/2, 48/1, 48/2,49/3, 50/2, 50/3, 50/5, 51, 52/1, 52/4, 53/2, 53/4, 53/5, 610 5032
Gemarkung Annaburg Flur 3 Flurstück 58
Gemarkung Annaburg Flur 5 Flurstücke 470, 472
Gemarkung Annaburg Flur 6 Flurstück 144

Die hinzugezogen Flurstücke haben insgesamt eine Größe von ca. 6,7 ha.
Für die hinzugezogenen Flurstücke wird die Bodenordnung angeordnet. Die mit Beschluss vom 11.11.2015 erlassenen Eigentumsbeschränkungen gelten ebenfalls für die hinzugezogenen Flurstücke.
Aus dem Verfahrensgebiet werden folgende Flurstücke ausgeschlossen:

Gemarkung Flur Flurstücke
Gemarkung Annaburg Flur 1 Flurstücke 5027, 5028, 5029, 5030
Gemarkung Annaburg Flur 13 Flurstücke 206, 208, 210
Gemarkung Annaburg Flur 15 Flurstücke 84, 85, 86, 87, 88/1, 88/2, 89/1, 89/2, 89/3, 89/4, 90, 169, 171, 173
Gemarkung Annaburg Flur 16 Flurstücke 192/2, 238/1, 238/3, 301, 303
Gemarkung Jessen Flur 7 Flurstück 163
Gemarkung Löben Flur 1 Flurstücke 59, 61

Die ausgeschlossen Flurstücke haben insgesamt eine Größe von ca. 14,1 ha.
Mit der 2. Änderungsanordnung umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 2184 ha. Das neue Verfahrensgebiet ist in der zur Anordnung gehörenden Gebietskarte orangefarbig umrandet dargestellt.
Die dem Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg unterliegenden Flurstücke sind dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke zu entnehmen. Dieses ist nicht Bestandteil des Beschlusses.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Inhaber von Rechten an dem hinzugezogenen Flurstück, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten zu lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Begründung

Gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde geringfügige Änderungen des Verfahrensgebietes anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung dadurch besser erreicht werden kann. Eine geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes ist immer dann anzunehmen, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung und die Flurbereinigung hat. Das ist vorliegend der Fall.
Die hinzugezogenen Flurstücke der Gemarkung Annaburg, Flur 1 unterliegen größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Eigentümer der Flurstücke sind teilweise bereits Beteilige des Bodenordnungsverfahrens. Durch Hinzuziehen der Flurstücke können die Ziele der Flurbereinigung insbesondere die zukünftige neue Flurstückseinteilung besser erreicht werden.
Mit Hinzuziehen der Flurstücke der Gemarkungen Annaburg, Flur 3, 5 und 6 sowie mit Ausschließen der Flurstücke, der Gemarkung Annaburg, Flur 13 und der Gemarkung Jessen, Flur 7 und der Gemarkung Löben, Flur 1 soll die Feststellung der Verfahrensgrenze vereinfacht und ebenfalls die zukünftige neue Flurstückseinteilung erleichtert werden.
Die ausgeschlossen Flurstücke der Gemarkung Annaburg, Flur 1, 15 und 16 unterliegen keinen weiteren Planungen im Rahmen der Flurbereinigung. Mit ihrem Ausschluss aus dem Bodenordnungsverfahren erfolgt eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die 2. Änderungsanordnung zum Bodenordnungsverfahren Gerbisbach-Annaburg kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag
DS
gez. Näther

Auslage

Der vorstehende 2. Änderungsbeschluss mit der zum Beschluss gehörenden Gebietskarte und zusätzlich dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke liegt in der

zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.

Im Auftrag
gez. Krosch

Zusätzlich können die 2. Änderungsanordnung, die Gebietskarte und das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke im Internet unter alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-landkreis-wittenberg/b-gerbisbach-annaburg zur Information eingesehen werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-0
Telefax: +49 340 6506-601
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@allf.mule.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen