Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 02.11.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ beschlossen (Beschluss BA13/2020).
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 17.10.2022 den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ in der Fassung vom 15.09.2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss BA 18/2022).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 und liegt südlich der B 187 im Gewerbepark Jessen und umfasst Flächen, die bereits vollständig bauleitplanerisch als Gewerbegebiet mit dazugehörigen Erschließungsanlagen gesichert sind. Er umfasst die Flurstücke 840 (tlw.), 849, 850, 851, 852, 865, 957, 958 und 959 der Gemarkung Jessen, Flur 1 auf einer Fläche von ca. 7,9 ha. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Abb. 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs der 2. Änderung
(Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeo 2022)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
28.11.2022 bis einschließlich 10.01.2023
während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) aus.
Montag/ Mittwoch/ Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
www.jessen.de und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/Informationen/gdi_kommunen/main.htm
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@jessen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Planung zu äußern.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Jessen (Elster) auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Am Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten
Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.
Jessen (Elster), 02.11.2022
Michael Jahn
Bürgermeister
Siegel