2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Sporteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster)

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 2 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Dezember 2020 (GVBl. LSA S.712) in der zurzeit geltenden Fassung wird die Gebührensatzung für Sportanlagen der Stadt Jessen (Elster) vom 15.2.2011, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 445 vom 14.04.2011, durch folgende 2.Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 8 – Benutzungsgebühren – wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 2.Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen