Bodenordnungsverfahren Lindwerder

Öffentliche Bekanntmachung Vorzeitige Ausführungsanordnung, Bodenordnungsverfahren Lindwerder

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau, den 20.05.2021

Bodenordnungsverfahren Lindwerder
Verf.-Nr. 614 40-WB18/95

Öffentliche Bekanntmachung
Vorzeitige Ausführungsanordnung

gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 63 Abs.1 FlurbG

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 28.09.2016, des Nachtrages 1 vom 12.11.2018, des Nachtrages 2 vom 09.03.2020 und des Nachtrages 3 vom 30.03.2021 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und seiner Nachträge wird auf den

07. Juni 2021, 0.00 Uhr

festgesetzt.

Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes mit Ausnahme der landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücke, deren Besitz und Nutzung durch Überleitungsbestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt geregelt wird.
Anträge nach § 71 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) insbesondere Anträge zur Auflösung von Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 2 FlurbG, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zu stellen.

Begründung

Die Voraussetzungen nach § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBI. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juni 2013 (BGBI. I S. 2586) i. V. m. § 63 Abs. 1 des FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBI. S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. l S 2794) liegen vor, da der verbliebene Widerspruch gemäß § 60 Abs. 2 FlurbG der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt wurde. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung würden erhebliche Nachteile erwachsen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Domke

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

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des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen