1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Jessen (Elster) (Straßenreinigungssatzung)

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBI. LSA S. 130) und § 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA 1993 S. 334) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.12.2004, (GVBl. LSA 2004 S. 856) beschlossen durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) für das Gebiet der Stadt Jessen in seiner Sitzung am 24.06.2008, wird die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Jessen (Elster) vom 24.06.2008, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 385 vom 17.07.2008, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der Punkt 3 – Gebührenhöhe –, der Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 1 wird ein folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen