1. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen und Garagen in der Stadt Jessen

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBI. LSA S. 130) i.V.m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.08.2000 (GVBI. LSA S. 526) sowie des § 53 des Gesetzes zur Vereinfachung des Baurechtes in Sachsen-Anhalt vom 09.02.2001, beschlossen durch den Stadtrat der Stadt Jessen in seiner Sitzung am 11.09.2001, wird die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen und Garagen in der Stadt Jessen vom 01.01.2002, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 239 vom 17.01.2002, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 4 – Gebührenbemessung – wird wie folgt eingefügt:

Nach § 3 wird ein folgender neuer § 4 eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen