1. Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für öffentliche Verkehrsanlagen (Grundstückszufahrten)

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 11. Juni 1991 (GVBI. LSA S. 105) geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 13. Juni 1996 (GVBI. LSA S. 200) , sowie der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA Nr. 44/96), beschlossen durch den Stadtrat der Stadt Jessen in seiner Sitzung am 28.04.1998 mit Beschluss -Nr. 12/98, wird die Satzung über die Benutzungsgebühr für öffentliche Verkehrsanlagen (Grundstückszufahrten) vom 28.04.1998 veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 161 vom 07.05.1998, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 2 – Gebührenpflichtiger Aufwand – wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 3 wird ein folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen