1. Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Jessen (Elster) (Grünflächensatzung)

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBI. LSA S. 130), i.V.m. § 5 KAG des LSA vom 13.12.1996 (GVBl.LSA.S.405) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBI. LSA S. 712, beschlossen durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 24.06.2008, wird die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Jessen (Elster) vom 24.06.2008, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 385 vom 17. Juli 2008, durch folgende Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 4 – Gebühren – wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 6 wird ein folgender neuer Absatz 7 eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen