1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Jessen (Elster) (Erschließungsbeitragssatzung)

Auf der Grundlage des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit §§ 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBI. LSA S. 130), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, durch den Stadtrat der Stadt Jessen in seiner Sitzung am 15.04.2014 Erschließungsbeitragssatzung beschlossen, wird die Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Jessen vom 15.04.2014, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 515 vom 08.05.2014, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 6 – Kostenspaltung – wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 1 wird ein folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen