1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Jessen (Elster) mit den Zweigstellen in den Ortsteilen Schweinitz und Seyda sowie die Erhebung von Gebühren

Auf der Grundlage der §§ 5, 8, 11 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014 (GVBl. LSA S. 288) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) und der § 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) wird die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Jessen (Elster) mit den Zweigstellen in den Ortsteilen Schweinitz und Seyda sowie die Erhebung von Gebühren vom 11.10.2017, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 592 vom 26.10.2017, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:


§ 1

Der § 11 – Gebührenbemessung – wird wie folgt geändert:

Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“


§ 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Jessen (Elster), 28.11.2022

Michael Jahn
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 28.11.2022, im Original unterschrieben und gesiegelt.

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntgemacht im:

Anlagen