Auf der Grundlage der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuellsten verfügbaren Fassung vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) , des § 23 Abs. 2, 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.07.2004 (GVBl. LSA Nr. 41/2004 vom 29.07.2004) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz vom 13.12.1996 (GVBl. S 405) in der derzeit gültigen Fassung, vom Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 28.05.2013 mit Beschluss-Nr. 15/2013 beschlossen, wird die Satzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Stadt Jessen (Elster) vom 28.05.2013, veröffentlich im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 495 vom 28.05.2013, durch folgende 1. Änderungssatzung geändert:
§ 1
Der § 7 – Ersatzzahlung – wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 3 wird ein folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
§ 2
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Jessen (Elster), 28.11.2022
Michael Jahn
Bürgermeister