Auf der Grundlage der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 90 Abs.1 Ziffer 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) in der zurzeit geltenden Fassung und dem § 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003 in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) vom 26.06.2018, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) Nr. 607 vom 12.07.2018 , durch folgende 1.Änderungssatzung geändert:
§ 1
Der § 6 – Kostenbeitragshöhe – wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den Kostenbeiträgen die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
§ 2
Die 1.Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Jessen (Elster), 28.11.2022
Michael Jahn
Bürgermeister